Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk


Zum Lehrgangsinhalt, -ablauf und zu den
Möglichkeiten der finanziellen Förderung
beraten wir Sie gern persönlich.

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

In der DGUV-Vorschrift 3 wird gefordert, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Das bedeutet, dass für jeden kleinen elektrischen Handgriff eine ausgebildete Elektrofachkraft vor Ort sein muss. Werden diese Arbeiten ohne ausreichende Qualifikation ausgeführt, besteht hierbei kein Unfallschutz und für die erbrachte Arbeit kein Versicherungsschutz.

Profitieren Sie davon, Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln selbst durchführen zu können. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) bietet dazu die Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten an. Sie oder Ihre Mitarbeiter/-innen erhalten hierbei das nötige Know-How und praktisches Wissen, um einfache elektrische Tätigkeiten selbst umzusetzen und die Befähigung den vorschriftsmäßigen Anschluss an ein vorhandenes elektrisches Verteilungsnetz herzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Unfallverhütung und sicherem Arbeiten in Anlagen.

Möglichkeit der Lehrgangsförderung:

Über die aktuelle Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg können 60% der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren gefördert werden. Anträge werden über die ILB gestellt:

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