Ein Jahr DSGVO – Was Unternehmer wissen sollten!


Ein Jahr nach Ablauf der Übergangsfrist zur Einführung der Datenschutzgrundverordnung steht fest:  Der Datenschutz muss nun als fortlaufender Prozess im Unternehmen implementiert sein, um Haftung und Risiken zu vermeiden.
Jeder Betrieb muss die Anforderungen der DSGVO erfüllen, doch viele Fragezeichen bleiben trotzdem bestehen, gerade weil sich die rechtliche Auslegung noch in einer Grauzone befindet.

Mit unseren verschiedenen Unterstützungsangeboten lassen sich die zu erfüllenden Mindeststandards häufig mit überschaubarem Aufwand erfüllen.

Ein weiteres Problem mit der Datenschutzgrundverordnung ist das immernoch fehlende Wissen, was wirklich zu tun ist, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Auch der Faktor Zeit spielt hierbei eine entscheidende Rolle, denn die meisten Handwerksbetriebe scheuen die neuen operativen Aufgaben. Frei nach dem Motto: „Der Betrieb muss weitergehen.“

Dabei ergeben sich durch die Datenschutzgrundverordnung auch Chancen, die genutzt werden sollten. Es ist eine gute Gelegenheit, eine gründliche Datenbereinigung durchzuführen und alle damit im Zusammenhang stehenden Prozesse zu analysieren und zu optimieren.

Also mal Hand aufs Herz! Wie weit sind Sie wirklich mit der Umsetzung der neuen Anforderungen an die Datenschutzgrundverordnung in Ihrem Betrieb?

Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, bieten wir Ihnen eine kostenfreie und persönliche Beratung in Ihrem Betrieb an. Unser Beauftragter für Innovation und Technologie, Herr Ricardo Weisheimer, steht Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

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