Brandschutzhelfer/-in gem. ASR2.2 und DGUV205-023


Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Im Ernstfall richtig handeln.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) hat ihr Lehrgangsangebot um den Kurs zum/zur Brandschutzhelfer/-in erweitert.

Mit einer Brandschutzhelfer-Ausbildung kommt man den gesetzlichen Pflichten nach. Brandschutzhelfer/-in kann jede/r angestellte Mitarbeiter/-in einer Firma werden. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, und Werkstätten.
Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Für die Feuerwehr ist der Brandschutzhelfer ebenso wichtiger Ansprechpartner und unterstützt diese, bei der Informationsbeschaffung im Einsatzfall.

Die erworbenen Kenntnisse werden in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen und in einer praktischen Übung erprobt. Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat nach ASR A2.2.

In der Praxis hat es sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

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