Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (Ada-Schein)


Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Wer ausbilden möchte, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Die Ausbildereignungsprüfung, kurz AdA-Schein, ist eine bundesweit anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Diese Qualifizierung ist für jeden Berufstätigen aus jeder Branche geeignet. Der Lehrgang endet mit einer bundesweit anerkannten Prüfung.

Die betriebliche Ausbildung ist ein wichtiges Instrument, den Fachkräftenachwuchs im eigenen Unternehmen zu sichern. Qualifizierte Beschäftigte können mit diesem Abschluss die Rolle der kompetenten Ansprechperson im Arbeitsprozess übernehmen und den/die  Unternehmer/-in somit bei der Lehrlingsausbildung entlasten.

In diesem Lehrgang erfahren Sie, wie Sie Ausbildungspläne erstellen, junge Menschen motivieren und den Lernerfolg verbessern. Darüber hinaus lernen Sie Strategien kennen, gezielt auf Lernschwierigkeiten einzugehen und kompetent mit Eltern und Berufsschule zu kooperieren.

Die erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung befreit Sie von Teil IV der Meisterprüfung.

Möglichkeiten der Lehrgangsförderung:

1. Wird der Meistertitel angestrebt und werden die erforderlichen Teile I bis IV der Meistervorbereitung absolviert, können die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% rückzahlungsfrei gefördert werden. Bei einem Vollzeitkurs kann zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert werden.

2. Soll ausschließlich die Ausbilderberechtigung nach AEVO erworben werden, so können über die aktuelle Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg 60% der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren gefördert werden.
Anträge werden über die ILB gestellt.

3. Der Kurs ist auch förderfähig mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.

4. Außerdem haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub – ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

Zum Lehrgangsinhalt, -ablauf und zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern persönlich.

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