Von Altersvorsorge bis Zensus: Das neue Jahr bringt eine Menge Neuerungen mit sich.

Von Altersvorsorge bis Zinsen: Das neue Jahr bringt eine Menge Neuerungen mit sich. (Foto: © Dilok Klaisataporn/123RF.com)

Vorlesen:

Das ändert sich 2022: Großer Überblick von A bis Z

Betriebsführung

Das Jahr 2022 startet mit zahlreichen neuen Gesetzen und Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollten. Hier finden Sie einen großen Überblick von A bis Z.

Was für eine Zeit! Die Corona-Jahre 2020 und 2021 werden in die Geschichtsbücher eingehen, soviel ist sicher. Was 2022 auf uns zukommt, mag niemand vorauszusagen. Was aber schon feststeht ist, dass wir eine neue Bundesregierung haben, die viele neue Gesetze auf den Weg bringen wird.

Etliche neue Vorschriften, Grenzwerte und Verordnungen, die Unternehmer und Arbeitnehmer kennen sollten, stehen schon fest, andere sind im Koalitionsvertrag angekündigt.

Ein Überblick von A bis Z

Bleiben Sie am Ball und kommen Sie wieder, wir aktualisieren diesen Überblick permanent!

A

Altersvorsorge:

Für die Altersvorsorge sinkt im Westen eine wichtige Kennzahl zum 1. Januar: Gewöhnlich steht im Januar die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (BBG) an. Diese Grenze ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Bestimmung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beachtet wird. Der Teil des Bruttogehalts, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Nun hat die Corona-Pandemie die stetige Erhöhung der BBG ausgebremst. Denn die Werte werden jährlich an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst – und diese waren zumindest im Westen zuletzt leicht rückläufig.

Deshalb sinkt die BBG ab dem 1. Januar 2022 erstmals: In den alten Bundesländern ist die Grenze um 50 Euro auf monatlich 7.050 Euro gesunken (84.600 Euro im Jahr) . Im Osten Deutschlands ist sie hingegen leicht von 6.700 auf 6.750 Euro gestiegen (81.000 Euro im Jahr).

Arbeitslosenversicherung:

Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben, sind von der Arbeitslosenversicherung befreit. Der dennoch zu zahlende Arbeitgeberanteil war für fünf Jahre ausgesetzt. Zum 1. Januar 2022 ist dieser Anteil zurückgekehrt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Ausbildungsprämie (plus):

Foto: © goodluz/123RF.comFoto: © goodluz/123RF.com

Betriebe, die trotz der Corona-Pandemie die Zahl ihrer Ausbildungsplätze beibehalten oder sogar erhöhen, können eine Ausbildungsprämie beantragen. Sie müssen allerdings selbst auch von der Corona-Krise durch Umsatzrückgang und ggf. auch Kurzarbeit betroffen sein.

Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022 beginnen, gibt es auf Antrag eine Ausbildungsprämie von 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag beziehungsweise 6.000 Euro pro Vertrag, wenn man zusätzliche Ausbildungsplätze schafft (Ausbildungsprämie plus). Der muss spätestens drei Monate nach erfolgreichem Ende der Probezeit bei der Arbeitsagentur eingereicht werden.

Autoversicherung:

2022 sind die Besitzer von rund elf Millionen Autos in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse betroffen. Rund sieben Millionen werden Pkw in eine höhere Klasse eingestuft, rund 4,3 Millionen Autos profitieren von einer niedrigeren Einstufung. Für etwa drei Viertel aller Autobesitzer bleibt alles wie gehabt.

B

Bahn:

Mit neuen Sprinterverbindungen will die Deutsche Bahn ab 2022 auf acht der zehn stärksten innerdeutschen Flugstrecken eine schnelle und umweltfreundliche Alternative zum Flugzeug bieten. Dreimal täglich je Richtung verbindet dann beispielsweise ein "superschneller Sprinter", so die DB, Berlin und Köln ohne Zwischenhalte in unter vier Stunden. Auf der Strecke Düsseldorf–Köln–München sollen Reisende bis zu 30 Minuten schneller unterwegs sein.

Beitragsbemessungsgrenze:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2022 unverändert bei 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.

Berufsbildung / Meisterausbildung:

Die Ampelkoalition hat eine Exzellenzinitiative für die berufliche Bildung angekündigt. Dazu soll eine nationale Weiterbildungsstrategie zur Verbesserung der beruflichen Neuorientierung, Aus- und Weiterbildung – auch in Teilzeit kommen. Der Übergang von der Schule in die berufliche Bildung soll ebenfalls verbessert, der Zugang zur Meisterausbildung erleichtert werden. Dazu wollen die Koalitionäre die Kosten für Meisterkurse und -briefe deutlich senken.

Betriebliche Vorsorge:

Maximale Förderbeträge werden geringfügig abgesenkt: Als Folge sinkt der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geringfügig von 568 auf 564 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag von 284 auf 282 Euro monatlich (nicht betroffen sind pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen).

Gleiches gilt für den sozialversicherungsfreien Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung, er sinkt von 284 auf 282 Euro. Auch die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zu Basisrenten reduzieren sich von jährlich 25.787 Euro auf 25.639 Euro (für Ledige), da diese an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt sind. Hier gilt zu beachten, dass sich dadurch auch die steuerliche Ansetzbarkeit leicht verringert.

Betriebsrentenstärkungsgesetz:

Zum 1. Januar 2022 ist Stufe drei des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft getreten. Jetzt müssen Arbeitgeber auch für Entgeltumwandlungen, die vor 2019 abgeschlossen wurden, in der betrieblichen Altersversorgungeinen Zuschuss zahlen.

Beweislastumkehr:

Die Frist für die sogenannte Beweislastumkehr wird verlängert: Wer an einem gekauften Produkt einen Mangel feststellt, kann zwei Jahre lang die Gewährleistungsrechte nutzen. Ab 2022 hat er in den ersten zwölf Monaten ein Recht auf Reparatur oder Ersatz, es sei denn, der Verkäufer kann beweisen, dass der Mangel nach dem Kauf entstanden ist. Danach kehrt sich die Beweislast um – und der Käufer muss belegen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Bislang musste er das bereits nach den ersten sechs Monaten.

Briefporto:

Foto: © Andriy Popov/123RF.comFoto: © Andriy Popov/123RF.com

Zum 1. Januar 2022 hat die Deutsche Post das Porto für einen Standardbrief von 80 auf 85 Cent angehoben. Für eine Postkarte werden 70 Cent statt 60 Cent fällig. Der Preis für das Einschreiben und Einschreiben Einwurf ist um 15 Cent auf 2,65 Euro bzw. 2,35 Euro gestiegen. Auch die Preise für  Bücher- und Warensendungen wurden um fünf Cent angepasst auf 1,95 Euro für die "Bücher- und Warensendung 500" und 2,25 Euro für die "Bücher- und Warensendung 1000".

Bürokratie:

Die neue Bundesregierung will Bürokratie abbauen und dafür ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen. Sie will ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen inklusive Praxischeck entwickeln.

C

Corona-Bonus:

Die Möglichkeit, Mitarbeitern eine steuerfreie Corona-Prämie zu zahlen, besteht noch bis Ende März 2022. Jeder Beschäftigte in Deutschland kann den Bonus erhalten, auch diejenigen, die bereits 2020 eine Sonderzahlung erhalten haben. Das heißt zwar nicht, dass den Mitarbeitern 2022 erneut eine Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro ausgezahlt werden kann, aber wer 2020 und/oder 2021 seinen Beschäftigten vielleicht 200 Euro zusätzlich zum Lohn spendiert hat und jetzt noch etwas "nachschießen" möchte oder wer sich erst jetzt dazu entschließt, eine solche Prämie auszuzahlen, hat bis Ende März 2022 Zeit. Die Zahlung von mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 Euro soll auf diesem Weg möglich sein.

Corona-Hilfen:

Die Bundesregierung verlängert die Corona-Hilfen für Unternehmen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022. Die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird ebenfalls fortgeführt. Verlängert werden auch die Förderprogramme von KfW und Bürgschaftsbanken. Mehr zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe Plus.

D

Dachdecker:

Im Dachdeckerhandwerk erhöht sich der Branchenmindestlohn ab Januar 2022 von 12,60 Euro auf 13,00 Euro für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Dachdecker-Gesellinnen und Dachdecker-Gesellen erhöht er sich von 14,10 Euro auf 14,50 Euro.

Düsseldorfer Tabelle:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seine neuen – von vielen Gerichten zur Berechnung des Kindesunterhalts verwendeten – Unterhaltsleitlinien veröffentlicht, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Zum 1. Januar 2022 sind die Unterhaltsbeträge leicht um rund ein Prozent gestiegen. So erhöhte sich beispielsweise der bisherige seit 2021 angewandte Mindestbetrag von 393 Euro auf 396 Euro. Neu sind insbesondere fünf weitere Einkommensgruppen in der Tabelle, die nun bis zum monatlichen Nettoeinkommen von 11.000 Euro reichen. Bisher endeten die Einkommensgruppen bei 5.500 Euro.

E

EEG-Umlage:

Die EEG-Umlage wurde von 6,5 ct/kWh ab Januar 2022 auf 3,723 ct/kWh abgesenkt. Im Vergleich zum Vorjahr sank die EEG-Umlage also um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent. Das ist laut Bundeswirtschaftsministerium der niedrigste Stand seit zehn Jahren. Die neue Ampelkoalition plant die Abschaffung der EEG-Umlage bis 2023.

E-Rechnung:

Foto: © Andriy Popov/123RF.comFoto: © Andriy Popov/123RF.com

E-Rechnung wird zur Pflicht in weiteren Bundesländern. Baden-Württemberg, Hamburg und das Saarland verpflichten ihre Auftragnehmer vom 1. Januar 2022 an zur elektronischen Rechnungsstellung. Rechnungen an die öffentliche Verwaltung dieser Länder müssen dann den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 entsprechen, die unter anderem ein technisches Format für die übermittelten Daten vorgibt. Diese Vorgaben erfüllen die beiden Standards XRechnung sowie ZUGFeRD ab der Version 2.0. Bereits seit November 2020 gilt die verbindliche Einreichung von E-Rechnungen für Auftragnehmer des Bundes sowie der Verwaltung in Bremen. Weitere Bundesländer werden nachziehen: Mecklenburg-Vorpommern 2023 und Hessen 2024. Quelle: Datev

Elektronische Arbeitslosmeldung

Zum 1. Januar 2022 ist die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft getreten. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung stellt dabei auf den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, also die Nutzung der sogenannten "Online-Ausweisfunktion" des Personalausweises, ab. Quelle: BMAS

Elektronisches Arzneimittelrezept:

Ab Januar 2022 sollte das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente eingeführt werden. Patienten sollen die E-Rezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten. Der Start wird nun verschoben. Es sei deutlich geworden, dass "die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen", heißt es in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums, das der dpa vorliegt und auf den 20. Dezember datiert ist.

Elektronische Krankschreibung:

Seit dem 1. Januar 2022 muss der Arzt eine Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse senden. Arbeitnehmer müssen aber noch bis zum 1. Juli 2022 ihrem Betrieb die AU in Papierform vorlegen. Danach sind auch die Unternehmen in die digitale Übermittlung einbezogen. > Mehr dazu hier

Elektrogesetz:

Seit 1. Januar 2022 etabliert das neue Elektrogesetz neue Rücknahmepflichten im Handel. Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte jetzt immer kostenlos an einen Händler zurückgeben oder -senden – also auch beim Online-Händler – sofern dieser über eine Lager- oder Versandfläche von 400 Quadratmetern verfügt. Das gilt auch für den Lebensmittel-Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, wenn sie neue Geräte zumindest gelegentlich im Angebot haben. Bei dazu verpflichteten Händlern können pro Rückgabe jeweils bis zu drei Altgeräte bis zu einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimeter je Geräteart entsorgt werden, ohne dass ein Neukauf notwendig ist.

Elektrohandwerk:

Im Elektrohandwerk steigt der Branchenmindestlohn ab Januar 2022 von 12,40 Euro auf 12,90 Euro.

Elektromobilität bei Dienstwagen:

Unternehmer müssen die private Nutzung ihres betrieblichen Pkws versteuern. Die meisten Unternehmer entscheiden sich hier für die Besteuerung nach der Ein-Prozent-Methode. Bemessungsgrundlage dafür ist der Bruttolistenpreis des Pkws. Zur Förderung der Elektromobilität hat der Gesetzgeber eine Ermäßigung des Bruttolistenpreises auf die Hälfte oder ein Viertel bei E-Autos und Hybrid-Fahrzeugen zugelassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Ermäßigung gilt auch bei der Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer.

Ab 2022 gelten schärfere Vorschriften für Hybrid-Fahrzeuge sowie für E-Autos, deren Bruttolistenpreis mehr über 60.000 Euro liegt. Ab 2022 darf der Bruttolistenpreis nur dann zur Hälfte herangezogen werden, wenn die Fahrzeuge maximal 50 Gramm CO2-Emmission je gefahrenem Kilometer aufweisen und der Elektromotor eine Reichweite von mindestens 60 Kilometern hat, berichtet Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle.

F

Führerschein:

Führerscheine von Personen mit Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958, die vor 1999 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden. > Lesen Sie mehr hier

Frührentner:

Frührentnerinnen und Frührentner dürfen auch 2022 deutlich mehr hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird: Insgesamt bis zu 46.060 Euro im Jahr (etwa 3.838 Euro brutto im Monat). Das soll den Unternehmen und Kliniken bei Corona-bedingten Personalengpässen helfen. Das hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Politik hatte erstmals im März 2020 mit der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf den durch die Coronakrise gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und anderen Fachkräften reagiert. Vorher lag die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro im Jahr.

G

Gebäudereiniger:

Seit Januar 2021 beträgt der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung 11,11 Euro pro Stunde. Ab 2022 steigt er dann auf 11,55 Euro und ab 2023 auf 12,00 Euro pro Stunde.

Gerüstbauer:

Der Gerüstbauer-Mindestlohn ist zum 1. Oktober 2021 von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf 12,55 Euro gestiegen. Für Oktober 2022 Jahres ist bereits eine weitere Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart. Die Tariflöhne in der Branche liegen allerdings deutlich höher: Hier stieg der Eck-Stundenlohn zum 1. Oktober 2021 auf 17,47 Euro.

Grundfreibetrag / kalte Progression: 

Der Grundfreibetrag steigt um 240 Euro auf 9.984 Euro für Alleinstehende und um 480 Euro auf 19.968 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Zum Abbau der sogenannten kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,17 Prozent angehoben. 

H

Homeoffice-Pauschale:

Foto: © K. FreundFoto: © K. Freund

Steuerpflichtige können 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro. Diesen Wert erreicht man nach 120 Tagen im Homeoffice

Die neue Bundesregierung von SPD, Grüne und FDP will die steuerliche Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 voraussichtlich verlängern und evaluieren.

Von der Steuerpauschale profitieren auch Handwerkerinnen und Handwerker, die ihre Rechnungen oder Kostenvoranschläge im heimischen Wohnzimmer bearbeiten.

Die Homeoffice-Pauschale ist übrigens Teil der Werbungskosten-Pauschale. Die maximal 600 Euro gibt es also nicht zusätzlich zur Werbungskosten-Pauschale von 1.000 Euro

I

Insolvenzgeldumlage:

Zum 1. Januar 2022 ist die Insolvenzgeldumlage von 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent gesunken. Mehr lesen Sie hier

Inklusion und Barrierefreiheit in Unternehmen: 

Viele Arbeitgeber scheuen die Einstellung von Menschen mit Behinderungen, weil sie die Mehrarbeit fürchten, die mit der Beantragung der vielfältigen behinderungsspezifischen Hilfeleistungen entstehen. Zum 1. Januar 2022 sollen ihnen Ansprechpartner in "einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber zum Thema Gleichstellung, Inklusion und Barrierefreiheit" zur Seite stehen. Die Ansprechstellen beraten die Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Sie sollen sie auch bei Anträgen von für Förder- und Unterstützungsleistungen unterstützen. Finanziert werden die Stellen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.  

Internationale Handwerksmesse IHM:

Foto: © GHMFoto: © GHM

Die Internationale Handwerksmesse IHM in München ist ab 2022 erstmals eine reine Publikumsmesse und ist vom 9. bis 13. März geplant. Für Fachbesucher gibt es das neue Kongress- und Eventformat "Zukunft Handwerk", kurz ZH, vom 9. bis 11. März 2022. "Zukunft Handwerk" ist als dreitätige Live-Veranstaltung mit zusätzlichen digitalen Formaten geplant. Vorausgesetzt das Infektionsgeschehen lässt die Veranstaltungen zu.

Investitionsprämie für E-Autos:

Die Ampelkoalition will die Innovationsprämie (9.000 Euro für reine E-Autos und 6.750 Euro für Plug-in-Hybride) zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.

"Ab 2023 soll es sie nur noch für Kfz geben, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert ist", berichtet die Steuerberatungsgesellschaft Ecovis. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Nach 2025 sei die Innovationsprämie nicht mehr notwendig. 

Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter:

Die neue Bundesregierung plant eine "Superabschreibung". Unternehmen, die 2022 und 2023 in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter investieren, sollen einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, vom steuerlichen Gewinn abziehen können, heißt es im Koalitionsvertrag.

K

Kaufverträge:

Der Sachmangelbegriff und die Gewährleistungsregeln gelten nunmehr auch für Waren mit digitalen Inhalten, zum Beispiel Smart-TV oder Smartwatch. Neu ist eine Aktualisierungspflicht des Verkäufers für Produkte mit digitalen Komponenten. Die Regelungen gelten für Verträge ab dem 1. Januar 2022.

Kinderzuschlag:

Zum dem 1. Januar 2022 stieg der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst. Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann online ausgefüllt und hochgeladen werden.

Kurzarbeit:

Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.comFoto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com

Das Bundesarbeitsministerium hat die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld noch einmal um drei Monate bis 31. März 2022 verlängert. Das bedeutet: 

  • Die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, besteht für weitere drei Monate. 
  • Verlängerung der Sonderregelungen über den erleichterten Zugang, nach denen statt mindestens ein Drittel nur mindestens zehn Prozent der Belegschaft eines Betriebs von einem Entgeltausfall betroffen sein müssen und keine negativen Arbeitszeitsalden vor Gewährung des Kurzarbeitergeldes aufzubauen sind.
  • Den Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent auf Antrag in pauschalierter Form erstattet.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Der Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung wird auch künftig nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Außerdem wird der Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze des Kurzarbeitergeldes bei längerer Kurzarbeit (ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, bzw. 77 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt; ab dem siebten Bezugsmonat 80 Prozent bzw. 87 Prozent) verlängert. Der Anspruch wird zudem auf die Beschäftigten ausgeweitet, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.

    Quelle: BMAS

Kükentöten:

Deutschland ist das erste Land, das das Töten männlicher Küken verbietet.  Seit 1. Januar 2022 ist Schluss damit. Bisher wurden laut Verbraucherzentrale NRW in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennenrassen getötet, weil sie keine Eier legen.

Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe bleibt dank zusätzlicher Bundesmittel auch 2022 stabil bei 4,2 Prozent. Die jährliche Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz (3.900 Euro) bleibt für Versicherte auch für das Jahr 2022 ausgesetzt. Zudem wurde die vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten von 450 auf 1.300 Euro im Monat ebenfalls um ein Jahr bis zum Jahresende 2022 verlängert.

L

Ladesäulen:

Stromtanken an öffentlichen Ladesäulen wird einfacher: EC- oder Kreditkarte sollen für das Bezahlen an neu aufgestellten Ladepunkten reichen. Die Ladesäulenverordnung gilt seit 1. Januar 2022, Anbieter haben aber bis Mitte 2023 Zeit, entsprechende Ladesäulen zu entwickeln. Mehr dazu lesen Sie > hier

Lebensmittelhaltbarkeit:

Wenn Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit zu einem reduzierten Preis verkauft werden, um sie nicht wegwerfen zu müssen, reicht ab Mai 2022 ein einfacher Hinweis wie "30 Prozent billiger". Bisher sind Händler verpflichtet, auch bei diesen reduzierten Produkten einen neuen Gesamt- oder Grundpreis anzugeben und dafür ein neues Preisschild zu erstellen.

Lebensversicherung: 

Der Garantiezins für neue kapitalbildende Versicherungspolicen sinkt ab Januar 2022 auf 0,25 Prozent; bisher lag er bei 0,9 Prozent.

M

Messen:

Seit Oktober 2021 fördern das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das BAFA gemeinsam innovative KMU bei der Teilnahme an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Die Förderung wird im kommenden Jahr fortgesetzt. Die maximale Fördersumme beträgt 12.500 Euro pro Aussteller und Messe. Damit die Teilnahme an einer Messe gefördert werden kann, muss die Veranstaltung in der Liste der förderfähigen Messen für das Jahr 2022 enthalten sein. Diese Liste finden Sie unter: www.bafa.de/mkmu

Mindestausbildungsvergütung:

Foto: © Peter Leßmann/HWK MünsterFoto: © Peter Leßmann/HWK Münster

Die Mindestvergütung für Auszubildende gilt für Ausbildungsverträge, die außerhalb der Tarifbindung liegen und ab dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr steigt 2022 von 550 auf 585 Euro. 2023 liegt sie dann bei 620 Euro. Im zweiten Lehrjahr bekommen Azubis jeweils 18 Prozent mehr und im dritten Lehrjahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr. 2022 sind das dann 690 Euro im zweiten Ausbildungsjahr, 790 Euro im dritten und 819 Euro im vierten Jahr.

Mindestlohn:

Seit 1. Januar beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro (gleich 45,82 Stunden). Für 1. Juli war die Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro geplant. Im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung ist allerdings eine Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro angekündigt. Dies soll wohl bereits 2022 geschehen. Danach soll die Mindestlohnkommission weitere Anpassungen wie bisher vorschlagen. Auch bei branchenbezogenen Mindestlöhnen gibt es 2022 Änderungen.

Minijob 1: Steuer-ID melden

Seit Anfang dieses Jahres müssen Arbeitgeber die Steuer-ID aller gewerblichen Minijobber auch über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder Arbeitgeberin die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornimmt. Zudem muss der Arbeitgeber in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angeben.

Minijob 2: Anhebung auf 520 Euro geplant

Die neue Bundesregierung will die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro erhöhen. Die Minijob-Grenze soll sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren, heißt es im Koalitionsvertrag.

Midi-Job:

Die Midi-Job-Grenze soll nach dem Willen der Ampelkoalition von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht werden. 

Der Faktor F für Beschäftigte im Übergangsbereich, mit einem Entgelt zwischen 450,01 Euro bis 1300,00 Euro im Monat, beträgt ab dem 1. Januar 2022 0,7509.

O

Optionsmodell:

Seit 1. Januar besteht für Personenunternehmen die Möglichkeit, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rechnet allerdings nicht damit, dass das Optionsmodell für Handwerksbetriebe eine große Relevanz haben wird.

Das Optionsmodell steht zum einen nur Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften offen. "Zum anderen bestehen auch für Personenhandelsgesellschaften erhebliche Optionshindernisse, beispielsweise wegen der vorgesehenen zwingenden Miteinbringung des Sonderbetriebsvermögens", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke gegenüber dem Handwerksblatt. Das ganze Interview lesen Sie hier.

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung lässt sich nur auf Antrag ausüben. "Die Option hat lediglich steuerliche Folgen. Zivil- und gesellschaftsrechtlich ändert sich nichts", erklärt Steuerberater Alexander Kimmerle von Ecovis. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres übermittelt werden, ab dem die Besteuerung als Körperschaft erfolgen soll. Für Unternehmen mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr wäre dies für das Jahr 2022 also bis zum 30.11.2021 möglich gewesen. 

"Eine pauschale Aussage, für wen sich die Option zur Körperschaftsteuer lohnt, ist nicht möglich, da es bei der Umstellung eine Vielzahl an Fallstricken zu beachten gibt, die immer von den persönlichen Verhältnissen abhängen", sagt Alexander Kimmerle. 

P

Paketversand:

Gewerbekunden müssen ab dem kommenden Jahr mehr für den Paketversand bei DHL bezahlen. Die Preisanpassungen zum 1. Januar 2022 gelten für Geschäftskunden mit Listenpreisen und auch für Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Konditionen, meldet die Deutsche-Post-Tochter DHL. Die Preiserhöhung betrifft in besonderem Maße schwere Paketsendungen über 20 Kilogramm.

Pflege:

Zum 1. Januar 2022 wurden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht.

Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent erhöht:

  • Pflegegrad 2: ab 1. Januar 2022 724 Euro statt bisher 689 Euro
  • Pflegegrad 3: ab 1. Januar 2022 1363 Euro statt bisher 1298 Euro
  • Pflegegrad 4: ab 1. Januar 2022 1693 Euro statt bisher 1612 Euro
  • Pflegegrad 5: ab 1. Januar 2022 2095 Euro statt bisher 1995 Euro

Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um zehn Prozent von 1.612 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen. Quelle: Verbraucherzentrale

Pflegeleistungen:

Der Bundesrat hat die teilweise Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis 31. März 2022 beschlossen. Unter anderem verfällt jedoch die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 60 Euro zum Ende des Jahres. Sie liegt ab 2022 wieder bei 40 Euro.

Aus der Verordnung geht hervor, dass folgende Sonderregelungen bis 31. März 2022 ihre Gültigkeit behalten sollen:

  • Flexiblere Nutzung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro für notwendige Hilfen zum Beispiel durch Nachbarn (gilt bei Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege).
  • Die Pflegegradbestimmung findet wieder vor Ort statt, kann jedoch im Einzelfall auch weiterhin telefonisch erfolgen. Der Wunsch des Pflegebedürftigen ist zu achten.
  • Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger müssen verpflichtend abgerufen werden, dürfen allerdings auch weiterhin telefonisch stattfinden.
  • 20 statt 10 Tage Freistellung, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.
  • Kurzfristige und flexible Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit. 

Quelle: Pflegehilfe.org

Plastiktütenverbot:

Seit 1. Januar 2022 dürfen Händler keine Plastiktüten mehr an ihre Kundschaft ausgeben oder verkaufen. Ausgenommen sind ganz leichte Tüten, die sogenannten Hemdchenbeutel für Obst und Gemüse.

R

Registrierkassen:

Foto: © Antonio Diaz/123RF.comFoto: © Antonio Diaz/123RF.com

Bestimmte Registrierkassen dürfen noch bis Ende 2022 ausnahmsweise ohne eine technische Sicherheitseinrichtung TSE betrieben werden. Es handelt sich um Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die bauartbedingt nicht mit einer TSE aufgerüstet werden können. Dass die Kasse die Voraussetzungen erfüllt, muss man nachweisen. Etwa durch eine schriftliche Bestätigung des Kassenherstellers. PC-Kassensysteme sind von der Ausnahmeregelung ausgenommen.

Renteneintrittsalter:

Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Wer 1956 beziehungsweise 1957 geboren ist und für den keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zehn Monaten oder mit 65 Jahren und elf Monaten.

Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen

Rentenversicherung:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) sinkt auf 7.050 Euro/Monat (2021: 7.100 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.750 Euro/Monat (2021: 6.700 Euro/Monat).

S

Sachbezug:

Viele Arbeitgeber motivieren ihre Mitarbeiter monatlich mit einem Gutschein. Die steuerfreie Sachbezugsgrenze dafür ist zum Jahreswechsel von 44 Euro monatlich auf 50 Euro gestiegen. Alle Mitarbeiter, auch Minijobber, können also 600 Euro im Jahr steuerfrei on top bekommen. Allerdings haben sich auch die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit zum neuen Jahr verschärft. Je mehr ein Gutschein jetzt dem Zahlungsmittel Geld ähnelt, desto wahrscheinlicher ist er steuer- und sozialversicherungspflichtig. 

Schornsteine:

Die Öffnung neuer Schornsteine von muss künftig nahe am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden. Diesen Punkt muss der Schornstein außerdem um mindestens 40 Zentimeter überragen. Bestehende Feuerungsanlagen wie etwa Kaminöfen sind von der Neuregelung nicht betroffen. > Hier mehr lesen

Schornsteinfeger:

Der Tariflohn für angestellte Schornsteinfeger steigt Anfang 2022 um 70 Euro beziehungsweise 75 Euro monatlich. Bereits Anfang 2021 gab es eine Tariferhöhung.

Solarpflicht:

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es noch nicht. In Baden-Württemberg zum Beispiel müssen ab Mai 2022 alle neu gebauten Wohnhäuser mit einer Solaranlage ausgestattet sein. In Nordrhein-Westfalen müssen ab 2022 alle neuen gewerblichen Parkflächen ab 35 Stellplätzen mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Die neue Bundesregierung plant laut ihrem Koalitionsvertrag allerdings eine Photovoltaik-Pflicht. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend sein, bei privaten Neubauten die Regel.

Statusfeststellungsverfahren:

Das Verfahren soll die Klärung über das Bestehen der Sozialversicherungspflicht künftig auch schon vor Tätigkeitsaufnahme ermöglichen. Ab dem 1. April 2022 wird die Deutsche Rentenversicherung nicht die Versicherungspflicht, sondern den Erwerbsstatus, also das Vorliegen von Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit feststellen. Neu ist auch die sogenannte Gruppenfeststellung zum Erwerbsstatus von mehreren Auftragnehmern in ähnlichen Auftragsverhältnissen.

Steinmetze und Steinbildhauer:

Der Mindestlohn für Steinmetze und Steinbildhauer steigt zum 1. August 2022 nach einer Erhöhung in 2021 erneut um 0,50 Euro auf dann 13,35 Euro.

Steuererklärung:

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wegen der Corona-Krise zum ersten Mal in ihrem Berufsleben Kurzarbeitergeld bezogen. Sie müssen daran denken, dass sie dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wenn das Kurzarbeitergeld über 410 Euro lag. Die Steuererklärung für 2020 musste bis 31. Oktober 2021 beim Finanzamt sein, mit Steuerberater ist noch Zeit bis zum 31. Mai 2022.

Steuerstundung: 

Verschiedene steuerliche Hilfen, die im Frühjahr 2020 als Sofortmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie beschlossen wurden, gehen wegen der weiter andauernden Ausnahmesituation erneut in die Verlängerung. Steuerzahler, die durch die Corona-Krise nachweislich stark betroffen sind, können zum Beispiel noch bis zum 31. Januar 2022 bei ihrem Finanzamt unter erleichterten Bedingungen einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Die Stundungen werden dann bis zum 31. März 2022 zu gewährt.

Das Bundesfinanzministerium die Verlängerung der Regelungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder beschlossen. Darüber hinaus können Anschlussstundungen und  Ratenzahlungen gewährt werden. Betroffene können zudem bis 30. Juni Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen.

T

Transparenzregister:

Die wirtschaftlich Berechtigten von GmbH, OHG und KG müssen sich jetzt auch in das Transparenzregister eintragen. Fristen für die Pflichtmeldung: Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien: bis zum 31. März 2022; GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022; Alle anderen: bis zum 31. Dezember 2022. Aber: Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaften) müssen sich auch künftig nicht eintragen. > Hier mehr lesen

U

Umsatzsteuer:

Seit dem 1. Juli 2020 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden. Diese Ausnahmeregelung gilt noch bis 31. Dezember 2022.

Vergabe:

Seit dem 1. Januar 2022 gelten im Vergaberecht die neuen, leicht erhöhten EU-Schwellenwerte für alle europaweiten Vergabeverfahren. Für Bauaufträge beträgt der Schwellenwert zum Beispiel 5.382.000 Euro statt bisher 5.350.000 Euro. > Hier mehr lesen!

Verpflegung und Miete (Sachbezug):

Foto: © kabvisio/123RF.comFoto: © kabvisio/123RF.com

Die Werte für Verpflegung und Unterkunft (Sachbezug) werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Verbraucherpreisindex ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2021 um 2,8 Prozentpunkte gestiegen.

Auf dieser Grundlage wurde der Wert für Verpflegung von 263 Euro auf 270 Euro (Frühstück auf 56 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 107 Euro) angehoben.

Der Wert für Mieten und Unterkunft erhöhen sich um 1,7 Prozent von 237 Euro auf 241 Euro.

Versicherungspflichtgrenze:

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2022 unverändert bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

W

Wettbewerbsregister:

Unternehmen und Personen können ab dem 1. Juni 2022 Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters verlangen. Öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro netto müssen ab diesem Datum das Wettbewerbsregister stellen über Bieter, an die ein Zuschlag erteilt werden soll, abfragen.

Z

Zensus:

Eigentlich sollte die große Volkszählung, der Zensus, schon 2021 durchgeführt werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde sie aber auf 2022 verschoben. Mit dieser statistischen Erhebung soll herausgefunden werden, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten und was sich seit dem letzten Zensus 2011 verändert hat. Termin ist der 15. Mai 2022.

Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen:

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2021 entschieden, dass der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr verfassungswidrig ist. Die Finanzverwaltung darf ihn ab dem Jahr 2019 nicht mehr anwenden. Für eine Neuregelung hat der Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2022 Zeit. Die neue Höhe des Zinssatzes ist noch nicht bekannt.

von Kirsten Freund, Anne Kieserling und Lars Otten

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: