Seit 1. April 2017 haben Angestellte wieder die Möglichkeit für ihre berufliche Weiterbildung attraktive Förderungen zu nutzen. Auch Betriebe können für die Qualifikation ihrer Mitarbeiter eine finanzielle Förderung erhalten.
Grundsätzlich werden 50 % der Lehrgangskosten rückzahlungsfrei gefördert. Dies soll die Weiterbildungsbereitschaft von Angestellten in Unternehmen sowie von Personen, die eine arbeitsplatzunabhängige Qualifikation anstreben, deutlich verbessern.