Teile I und II im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

Nutzen: Mit Vollgas zum Meister!
Wenn Sie Ihre Kenntnisse vertiefen und sich den Traum vom Meisterbrief als Kraftfahrzeugtechniker erfüllen möchten, um einen eigenen Betrieb zu eröffnen oder zu übernehmen, eine Führungsposition anzusteuern, Ihrer Kundschaft höchste Qualität zu garantieren, als Ausbilder junge Leute zu unterstützen, dann haben Sie mit der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) den richtigen Partner an Ihrer Seite, der Sie auf dem Weg bestmöglich begleitet.

Einstiegsthemen:
  • Lernmethoden
  • Basiswissen Mathematik

Teil I:
Handlungsfeld Fahrzeugsysteme
  • Elektrik / Elektronik, Kfz-Elektrik / Zündanlagen
  • Gemischaufbereitung Ottomotoren und Dieselmotoren
  • Komfortelektronik
  • Fahrwerkstechnik / Bremse
  • Klimatechnik
  • HV-Anlagen in Kraftfahrzeugen,
  • Airbag

Teil II:
Kraftfahrzeugtechnik
  • Grundlagen technische Kommunikation
  • Werkstofftechnik
  • Motor-Management von Otto-Motoren und Diesel-Motoren
  • Antriebssysteme, Fahrwerkssysteme, Bremsentechnik
  • Elektrische und elektronische Systeme
  • StZVO, AU
Auftragsabwicklung
  • Kommunikation
  • Schadenskalkulation und Gebrauchtwagenbewertung
  • Abwicklung von Kundenaufträgen
Betriebsführung
  • Betriebs- und Personalmanagement
  • Kalkulation einschließlich EDV, Betriebliche Kennzahlen (im Servicebereich)
  • Betriebs- und Personalmanagement, Marketing

Dauer: ca. 960 Unterrichtsstunden

Die Unterrichtszeiten können in Ausnahmefällen von den geplanten Zeiten abweichen.
Die Teilnehmer werden rechtzeitig informiert.

Abschluss: Nach bestandener Prüfung der Teile I bis IV erhält der/die Teilnehmer/in den Meisterbrief.

Lehrgangskosten: ca. 7.600,00 EUR inkl. TAK-Zertifikaten
Prüfungsgebühr: 680,00 EUR
empfohlene Fachliteratur/Software: ca. 70,00 EUR

Antrag auf Zulassung zur Prüfung: 40,00 EUR

Material- und Werkstattkosten für die praktische Prüfung: auf Anfrage in der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen (0335 5554221).

Die Lehrgangsgebühren sind an eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern gebunden. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang abgesagt, terminlich verschoben oder mit einer Gebührenveränderung durchgeführt werden. In einem solchen Fall wird rechtzeitig informiert.

Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.

Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.

Gern beraten wir Sie zu den finanziellen Fördermöglichkeiten persönlich.

Zulassung: Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.

Ort:
Hennickendorf

Termin:
09.09.2024 bis 30.05.2025
Mo.-Fr.. 08:00 - 15:00 Uhr

Ort:
Hennickendorf

Termin:
25.02.2025 bis 01.10.2026
Di./Do.: 16:30 - 20:50 Uhr, 2x im Monat Sa: 08:00 - 15:05 Uhr, in Absprache auch Fr.: 15:00 - 20:50 Uhr + ca. 5 Wo. Vollzeit Mo.-Fr.: 07:00-15:30 Uhr