SP Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen, Erstschulung
Nutzen: Der Lehrgang dient zur Erlangung der Anerkennung zur Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP). Er umfasst die rechtlichen Grundlagen, Technik der Fahrzeuge und Durchführung der vorgeschriebenen Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen sowie den Einsatz der Mess- und Prüfgeräte.
Der Teilnehmer kann:
- die SP hersteller- und fahrzeugartübergreifend sicher, effektiv und den Anforderungen des § 29 StVZO entsprechend durchführen.
- die administrativen und organisatorischen Aufgaben der SP bearbeiten und gegenüber Behörden und Institutionen darstellen
Dauer: 35 Unterrichtsstunden
Abschluss: Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat der TAK zur Vorlage bei der zuständigen Anerkennungsstelle zwecks Erstbeantragung der SP-Anerkennung.
570,00 € (einschließlich TAK-Zertifikat, Unterrichtsmittel und Versorgung)
Fachkräfte und verantwortliche Personen müssen gemäß Anlage VIII c, 2.4 zu § 29 StVZO über entsprechende Vorbildung sowie ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der Kfz-Technik verfügen. Verlangt wird eine der folgenden Ausbildungen:
Gesellen- oder Meisterprüfung als:
- Kraftfahrzeug-/Automobil-Mechaniker oder -Elektriker,
- Karosserie- und Fahrzeugbauer,
- Metallbauer (Fachrichtung Fahrzeugbau) oder
- Landmaschinenmechaniker
bzw.
Dipl.-Ing, Dipl.-Ing. (FH), Ing. (grad) der Fächer
- Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau oder Elektrotechnik mit jeweils mindestens eineinhalbjähriger Tätigkeit im Kraftfahrzeugbereich.