Nachschulung des Lehrganges: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk

Nutzen: Der Rahmenlehrplan besagt: "Der Inhaber des Zertifikats ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich weiterzubilden. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der Teilnehmer nicht mehr die Voraussetzungen für eine Fachkraft und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifizierung ist hinfällig. In der Regel genügt eine Nachqualifizierung im Abstand von ca. 3 Jahren. Sinn dieser Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte: - Kennt die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten die für Ihre Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften und kann sie diese anwenden? - Verfügt die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten über geeignete Meßgeräte und Werkzeuge? - Kann sie Fehler richtig erkennen und bewerten?

  • Vorstellen der eigenen Werkzeuge und Meßgeräte durch die Teilnehmer
  • Sicherheitsunterweisung
  • Meßübungen zur Vorbereitung des praktischen Teils
  • Praktischer Test mit drei Meßaufgaben

Dauer: 8 Unterrichtsstunden

Abschluss: Das bundeseinheitliche Zertifikat über die Nachschulung wird nur nach erfolgreich abgelegter schriftlicher und praktischer Prüfung ausgestellt.

190,00 € (einschließlich Zertifikat des ZVSHK und Unterrichtsmittel)

Teilnehmer die die Erstschulung absolviert haben sind verpflichtet sich nachschulen zu lassen.

Ort:
Hennickendorf

Termin:
22.06.2024 bis 22.06.2024
Sa.: 08:00 - 15:00 Uhr

Ort:
Hennickendorf

Termin:
16.11.2024 bis 16.11.2024
Sa.: 08:00 - 15:00 Uhr