Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk

Nutzen: Laut Betriebssicherheitsverordnung dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Nach Abschluss dieses bundeseinheitlichen Weiterbildungslehrgangs sind die Teilnehmer in der Lage, an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks selbstständig zu arbeiten, sowohl in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss als auch in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten. Darüber hinaus sind sie berechtigt, die vorgeschriebenen Messungen nach VDE-Bestimmungen durchzuführen und die Prüfprotokolle eigenverantwortlich auszustellen.

  • Gefahren durch elektrischen Strom
  • Gesetzliche Vorschriften für den Betrieb von Starkstromanlagen
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Schutzmaßnahmen
  • Isolierte Starkstromleitungen
  • Praktische Übungen

Mit seinen Kenntnissen und Fertigkeiten ist die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Lage und berechtigt, elektrisch betriebene Geräte, Antriebe und Steuerungen von SHK-Anlagen
  • zu montieren oder zu demontieren
  • an das vorhandene Elektroversorgungsnetz anzuschließen
  • in Betrieb zu nehmen
  • instand zu setzen (Austausch von Bauelementen)
  • nach Herstellerangaben einzustellen und zu überprüfen.

Dauer: 48 Unterrichtsstunden

Abschluss: Nach Beenigung des Lehrgangs und erfolgreich bestandenen Prüfungen erhalten die Teilnehmenden das bundeseinheitliche Zertifikat des Zentralverbandes SHK.

850,00 € (einschließlich Zertifikat des ZVSHK und Unterrichtsmittel)

Zu den Möglichkeiten einer finanziellen Förderung beraten wir Sie gern persönlich.

Gesellen und Mitarbeiter mit Berufserfahrung aus dem SHK Handwerk.

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